5. April 2022 um 14:50

Regelung zum Mindestabstand entfällt

Am 2. April 2022 liefen in Baden-Württemberg infolge der Bundesgesetzgebung nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen aus. Auch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart können weitere Lockerungen für die Feier der Liturgie ermöglicht werden.

So fallen nach nun beinahe zwei Jahren die Mindestabstände zwischen Besuchern weg. In vielen kleineren Kirchen ermöglicht dies wieder eine regelmäßige Feier des Gottesdienstes. Der Gemeindegesang ist in geschlossenen Räumen wie im Freien möglich. Prozessionen und Kindergottesdienste können stattfinden.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleibt zum Schutz vulnerabler Personen weiterhin bestehen.

 

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