Gremien

Der Gesamtkirchengemeinderat ist die Vollversammlung der Vertretungen der zehn Kirchengemeinden, die sich zu einer Gesamtkirchengemeinde zusammengeschlossen haben. Er beschließt insbesondere den Haushalts- und Stellenplan, entscheidet über Neubau, Erweiterung, bedeutende Instandsetzungen und Ausstattung kirchlicher Gebäude. Die Aufgaben des Gesamtkirchengemeinderats (GKR) sind in der Kirchengemeindeordnung der Diözese sowie in der Satzung der Gesamtkirchengemeinde geregelt. Der GKR setzt sich zusammen aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der zehn Kirchengemeinden, sowie den Delegationen der muttersprachlichen Gemeinden. Die Anzahl der Sitze orientiert sich an der Zahl der Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinde. Insgesamt besteht der Gesamtkirchengemeinderat derzeit aus 34 stimmberechtigten Mitgliedern. Aus seiner Mitte wählt der Gesamtkirchengemeinderat aus der Gruppe der leitenden Pfarrer einen Vorsitzenden und geschäftsführenden Pfarrer sowie aus der Gruppe der gewählten Mitglieder einen Gewählten Vorsitzenden. Grundsätzlich können nur beide Vorsitzende gemeinsam rechtsverbindlich für die Gesamtkirchengemeinde handeln. Darin zeigt sich, dass die Diözese Rottenburg-Stuttgart gewählten Mitgliedern weitgehende Rechte in der Leitung einräumt. Der Gesamtkirchengemeinderat tagt zweimal im Jahr. Er verabschiedet den Haushaltsplan.

Vorsitz

Die Vorsitzenden des Gesamtkirchengemeinderats werden zum einen aus der Reihe der leitenden Pfarrer und zum anderen aus den Reihen der gewählten Mitglieder gewählt.

… in der laufenden Wahlperiode bis 2025:

Vorsitzender: Dekan Bernd Herbinger
Stellvertretender Vorsitzender: Pfarrer Michael Benner
Gewählter Vorsitzender: Franz-Bernhard Bühler
Stellvertretender Gewählter Vorsitzender: Michael Kling

Geschäftsführender Ausschuss: 

Unabhängig von ihrer Größe entsendet jede Kirchengemeinde ein Mitglied in den geschäftsführenden Ausschuss. Er erledigt die operative Verwaltungs- und Sacharbeit. Der Geschäftsführende Ausschuss tagt monatlich.

Ausschuss Soziale Dienste:

Der Ausschuss Soziale Dienste ist das Aufsichtsorgan der Sozialstation.

Ausschuss für Mission, Entwicklung, Frieden und Polozk

Vorsitz: Diakon Stefan Ardemani
Dem Ausschuss obliegt die Anregung und die Koordinierung von Aktivitäten, die sich insbesondere den belarussischen Partnerstädten zuwenden. Er wird unterstützt durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen.