12. Februar 2022 um 14:50

3G-Regelung für gottesdienstliche Feiern in geschlossenen Räumen und Erfassung der Teilnehmenden entfallen

Die am 08. Februar 2022 veröffentlichte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Gültigkeit ab dem 9. Februar 2022 sieht keine 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu gottesdienstlichen Feiern mehr vor.

Darüber hinaus hat die Landesregierung beschlossen, die Erfassung der Teilnehmenden für religiöse Veranstaltungen aufzuheben.

Weiterhin gelten die Regelungen zum Mindestabstand und zur Maskenpflicht.

 

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