Freistellung im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

Ehrenamtliche können sich teilweise für ihr Engagement von ihrer Arbeit freistellen lassen. Hierzu kann der Träger der Maßnahme einen Antrag an den Arbeitgeber stellen. Wir bereiten diesen Antrag vor und schicken ihn euch/Ihnen zu. Dazu benötigen wir die folgende Angaben des Onlineformulares.

!! Falls ihr bei der AktionFerienspiele mitarbeitet und einen Freistellungsantrag für die Aktion stellt, gebt bitte unter dem Punkt „BDKJ-Mitgliedsverband*“ einfach „Aktion Ferienspiele“ an !!

Onlineformular