Verwaltung

Die Gesamtkirchengemeinde verantwortet die kirchliche Verwaltung und ist im Haus der Kirchlichen Dienste untergebracht.

Die Aufgaben der Gesamtkirchenpflege orientieren sich laut Satzung an den Aufgaben der Gesamtkirchengemeinde. Vorrangig übt sie gemäß der Beschlüsse des Gesamtkirchengemeinderats die Finanzhoheit aus. Dies geschieht über die Aufstellung eines gemeinsamen Haushaltsplans für die zehn angeschlossenen Kirchengemeinden. Das Haushaltsvolumen betrug in 2015 14,5 Mio. Euro. Die Personalhoheit der Gesamtkirchengemeinde drückt sich in der Anstellungsträgerschaft für die rund 400 Beschäftigten aus.

Die Bautätigkeit ist ein weiterer großer Aufgabenbereich

Alle Kirchen, Pfarrhäuser, Gemeindesäle, Jugendräume, Kindergärten sowie sonstigen Liegenschaften unterliegen der Bauverwaltung der Gesamtkirchenpflege. Die Gesamtkirchengemeinde besitzt einige Wohn- und Geschäftshäuser sowie Eigentumswohnungen, die ebenfalls zu betreuen sind. Die Gesamtkirchenpflege hat weitgehende Befugnisse in der Führung der kirchlichen Einrichtungen. Der Gesamtkirchenpflegerin unterliegt die Verwaltungsleitung der Gesamtkirchengemeinde. Ihr obliegt die Geschäftsführung für den Gesamtkirchengemeinderat.