Das Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen der zwölf Kirchengemeinden in FN und der Einrichtungen der Gesamtkirchengemeinde umfasst Standards zur Personalauswahl und Personalentwicklung, es legt einen von der Diözese Rottenburg-Stuttgart erstellen Verhaltenskodex und eine Selbstauskunftserklärung fest. Außerdem zeigt es Beratungs- und Beschwerdegänge auf, verpflichtet die Gemeinden zu einer nachhaltigen Aufarbeitung, zu Aus- und Fortbildung aller Haupt- und Ehrenamtlicher sowie zu einem Qualitätsmanagement, das Prävention in allen Einrichtungen thematisiert. In 2016 begann dieser Weg mit der Vereinbarung zwischen dem Dekanat und dem Landratsamt Bodenseekreis. Hier sind bereits Standards für die Beschäftigung Ehrenamtlicher festgelegt worden. Sie dürfen nicht vorbestraft sein, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, und die Träger verpflichten sich zu umfassenden Präventionsmaßnahmen.

Mit dem institutionellen Schutzkonzept wird eine erweiterte Form dieses Präventionskonzepts auf Gemeindeebene umgesetzt. Das heißt unter anderem, alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter werden Schulungen unterzogen.

Der Missbrauchsskandal wird sich aus der allgemeinen Wahrnehmung der Kirche nie mehr löschen lassen. Da die meisten Täter nicht mehr leben, geht es um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung und um Prävention. Im Bereich der Gesamtkirchengemeinde ist kein Missbrauchsfall bekannt. Das Schutzkonzept wurde am 13. Juli 2021 einstimmig verabschiedet und von den Pfarrern im Sitzungssaal des Hauses der kirchlichen Dienste unterschrieben. Zuvor wurde das Schutzkonzept in allen zwölf Kirchengemeinden beraten und als verbindlich anerkannt.

GKG Schutzkonzept Text

GKG Schutzkonzept Unterschriften

Selbtsauskunft Hauptamtliche