Die Gesamtkirchengemeinde ist einer der größten Dienstleister in Friedrichshafen und damit Anstellungsträgerin und Arbeitgeberin für ca. 400 Beschäftigte. Diese Größe gewährt vor allem den Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen eine hohe Arbeitplatzsicherheit. Arbeitsverhältnis und Vergütung der kirchlichen Bediensteten sind in der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AVO-DRS) geregelt. Diese lehnt sich an den TV-L an und trägt darüber hinaus kirchenspezifischen Gegebenheiten Rechnung. Die AVO-DRS ist familien- und frauenfreundlich ausgestaltet. Durch Umverteilung der Vergünstigungen im TV-L erhalten niedrige Gehaltsgruppen eine Kinderzulage. Die Elternzeit wird teilweise auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Eltern, die ein Kind unter 12 Jahren tatsächlich betreuen erhalten bis zu drei freie Tage pro Jahr zusätzlichen Erholungsurlaub. Eltern, die ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen, können einen Anspruch auf (unbezahlten) Sonderurlaub einlösen. Die Gesamtkirchengemeinde hat ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt. Beschäftigte können Angebote nutzen, die von Wirbelsäulengymnastik über Zumba und Trampolinspringen bis hin zu Kochkursen und Vorträgen reichen.

Weitere Informationen finden sie hier: http://www.drs.de/service/linktipps/avo-drs.html