Ambulante Wohnhilfen nach §§ 67 ff SGB XII
Die Herberge hält 18 Wohnplätze für volljährige wohnungslose Männer und Frauen vor, die die Voraussetzungen nach §§ 67 ff SGB XII erfüllen und motiviert sind, ihre Lebenssituation zu verbessern.
Die Wohnhilfen werden auf Antrag vom zuständigen Sozialamt gewährt.
Die sozialarbeiterische Begleitung ist fester Bestandteil der Wohnhilfe.
Ziel der Hilfen ist es, dass die Bewohner:innen ihre Lebenssituation stabilisieren und bestehende besondere soziale Schwierigkeiten überwinden, um so ihr Leben wieder eigenverantwortlich und entsprechend der eigenen Bedürfnisse, Wünsche und Fähigkeiten gestalten zu können. Neben den 18 Wohnplätzen im Rahmen des „Aufnahmehaus Kurz und Lang“ bietet die Herberge begleitende Hilfen im eigenem Wohnraum, Ambulant Betreutes Wohnen und sechs Plätze für Betreutes Wohnen direkt in der Herberge.
