Auszahlungsstelle und Geldmitverwaltung
Im Auftrag des Jobcenters und des Sozialamtes Bodenseekreis zahlt die Herberge Menschen ohne festen Wohnsitz das ihnen zustehende Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bzw. die Grundsicherung nach SGB XII aus und unterstützt bei der Beantragung entsprechender Leistungen.
Sie haben keinen festen Wohnsitz und wollen Geld ansparen, müssen Überweisungen tätigen oder Ratenverpflichtungen nachkommen?
Dann nutzen Sie das Angebot der Geldmitverwaltung in der Herberge!
Angebote
Wir bieten Obdachlosen ein Zimmer zur Notübernachtung
Hilfe bei der Beschaffung von Ausweispapieren, Abklären der Krankenversicherung, Zugang zu Sozialleistungen erschließen, Unterstützung bei der Suche nach Wohnung und Arbeit, Rehabilitierungsmaßnahmen für Menschen mit psychischen Problemen, Behinderung, Alkohol- oder Suchtproblemen
Finanzielle Unterstützung / Auszahlung der Tagessätze im Rahmen von Hartz IV / Grundsicherung